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IWF-Berichte sorgen für Aufruhr.
Eine Vermögensabgabe in Höhe von 10 Prozent für alle Besitzer von Sparguthaben, Wertpapieren und Immobilien! Obwohl im jüngsten Fiskalbericht des Internationalen Währungsfonds diese Idee nur „in den Raum gestellt wurde“, ist der Sturm der Entrüstung unter Anlegern groß. Wieder einmal soll der Sparer im Kampf um die überbordende Verschuldung zahlreicher Staaten den Kopf hinhalten. Kontroverse Diskussionen in der Presse sind die unmittelbare Folge. Dabei ist der Begriff „Sturm im Wasserglas“ selten passender als in diesem Fall. Der IWF selbst hat sich jedenfalls eilig von einer konkreten Durchführung dieses Vorhabens distanziert – wobei die Verantwortlichen sicherlich überrascht waren, wie schnell diese Meldung quer durch die Medienlandschaft kursiert ist. Ob tatsächlich nur ein „Missverständnis“ vorliegt oder der IWF einfach mal seinen Handlungsspielraum ausloten wollte, sei dahingestellt. Eine Vertiefung dieser Diskussion ist jedenfalls unnötig! Ein Zeichen der Nervosität Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer solchen Abgabe muss zweifellos in Frage gestellt werden. Speziell in Deutschland herrscht keinesfalls der Notstand und die Steuereinnahmen sprudeln. Zudem würde sich kein Bundespolitiker im konkreten Fall für eine derartige Abgabe einsetzen - aufgrund der strikten Ablehnung der Bevölkerung und der daraus resultierenden „Unwählbarkeit“ für weitere Legislaturperioden. Ganz abgesehen von der tatsächlichen Durchführbarkeit – eine Abgabe von 10 % auf Wertpapiere und Immobilien würde eine Verkaufswelle provozieren und damit nachhaltig die Märkte und die wirtschaftliche Stärke des Landes schädigen. Wichtige Einnahmequellen für den Staat würden versiegen und die „Vermögenssteuer“ damit eine kontraproduktive - geradezu destruktive - Wirkung entfalten. Dass ein derart unrealistischer und geradezu einfältiger Vorschlag überhaupt Gegenstand von weitreichenden Diskussionen wird, verdeutlicht vor allem eins: Es herrscht immer noch eine beachtliche Nervosität unter den Anlegern, die sich in regelmäßigen Abständen entladen muss. Das Hauptaugenmerk sollte in diesem Sachverhalt allerdings auf einen ganz anderen Zusammenhang gelegt werden. Die Vermögenssteuer existiert bereits! Stichwort „finanzielle Repression“: Die annähernde Nullverzinsung von Sparguthaben sorgt für eine „schleichende Enteignung“ – mittlerweile schon seit Jahren. Wer riesige Anleihebestände hält, gehört ebenfalls zu den „Geschädigten“. Bricht auch hier ein Sturm der Entrüstung los und die Anleger gehen auf die Barrikaden? Paradoxerweise nein. Mehr noch: Deutsche Anleger horten immer noch gigantische Summen auf Festgeldkonten oder flüchten sich in „sichere“ Staatsanleihen mit minimaler Verzinsung. Wohlwissend, dass der reale Kaufkraftverlust existiert, wird dieser dennoch klaglos hingenommen - wer in der aktuellen Niedrigzinsphase Sicherheit sucht, muss eben teuer dafür bezahlen. Fazit Der Vorschlag des IWF ist nicht mehr als ein Sturm im Wasserglas und offenbart lediglich die anhaltende Nervosität der Anleger. Fakt ist: Eine Vermögenssteuer in Form einer Abgabe von 10 Prozent entbehrt jeglicher sinnvollen Grundlage und ist im konkreten Fall schwerlich durchsetzbar. Gut für den deutschen Staat: Eine derartige Maßnahme ist in der aktuellen Niedrigzinsphase auch gar nicht notwendig - solange der durchschnittliche Sparer weiterhin große Anteile seines Vermögens in Bundesanleihen und Festgeldern hält, dem Staat damit eine weitaus elegantere und vor allem rechtlich einwandfreie Möglichkeit bietet, eine „Vermögenssteuer“ einzutreiben. Weitere umfangreiche Auswertungen und überraschende Ergebnisse sind in unserem Update der Kapitalmarktprognose für 2013 erhältlich. Sie können das Update jetzt kostenlos unter www.gruener-fisher.de anfordern. | ||
Für Inhalt und Rechtmäßigkeit dieses Beitrags trägt der Verfasser Thomas Grüner die alleinige Verantwortung. (s. Haftungshinweis) | ||
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